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Finanzdelikte →
Finanzdelikte umfasst Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die zu Vermögensschäden des Unternehmens, eines Dritten oder des Staates führen. Zum Beispiel:
  • Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens, wie beispielsweise Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum, Einbehaltung von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien, persönliche Bereicherung
  • Steuerhinterziehung, also wenn steuerlich relevante Einkünfte oder Vermögen gegenüber Finanzbehörden unvollständig, falsch oder gar nicht angegeben werden
  • Geldwäsche, also Aktivitäten bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen, also wenn gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften und die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung verstoßen wird (Beispiele: Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen oder Prüfprotokollen)
Verstöße gegen das Lebensmittelrecht →
Das Lebensmittelrecht dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen durch Lebensmittel und der Sicherstellung der Qualität und der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln. Zum Beispiel: 
  • Verstöße gegen Hygienevorschriften, wie z. B. die unhygienische Lagerung von Lebensmitteln, die Verwendung von nicht zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Schädlinge
  • Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften, wie z. B. die falsche Angabe der Inhaltsstoffe, die Verwendung irreführender Bezeichnungen oder die fehlende Angabe von Allergenen
  • Verstöße gegen Verkehrsfähigkeitsvorschriften, wie z. B. der Verkauf von abgelaufenen Lebensmitteln, die Verwendung von verdorbenen Lebensmitteln oder der Verkauf von Lebensmitteln, die mit Schadstoffen belastet sind
  • Die Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Herkunft, die Qualität oder die Eigenschaften von Lebensmitteln

Umweltschutz →
Umweltschutz umfasst jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen. Zum Beispiel:
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren, wodurch das Unternehmen einen Schaden erleidet.
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • Arbeitszeitverstöße
Sonstige Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes →

Dazu gehören alle übrigen Verstöße, die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/) aufgeführt sind oder bei denen Sie unsicher sind, zu welchen der vorgenannten Kategorien Ihr Anliegen gehört. Die Auswahl der richtigen Kategorie beschleunigt die Bearbeitung; sie ist aber keine Voraussetzung dafür, dass Ihre Meldung bearbeitet wird.