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Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen durch Lebensmittel und der Sicherstellung der Qualität und der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln. Zum Beispiel: 
  • Verstöße gegen Hygienevorschriften, wie z. B. die unhygienische Lagerung von Lebensmitteln, die Verwendung von nicht zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Schädlinge
  • Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften, wie z. B. die falsche Angabe der Inhaltsstoffe, die Verwendung irreführender Bezeichnungen oder die fehlende Angabe von Allergenen
  • Verstöße gegen Verkehrsfähigkeitsvorschriften, wie z. B. der Verkauf von abgelaufenen Lebensmitteln, die Verwendung von verdorbenen Lebensmitteln oder der Verkauf von Lebensmitteln, die mit Schadstoffen belastet sind
  • Die Irreführung von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Herkunft, die Qualität oder die Eigenschaften von Lebensmitteln

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