Herzlich Willkommen!
Nutzen Sie dieses Hinweisgebersystem als einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Gesetzesverstöße zu melden - in einem geschützten Raum, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. 

Die Entgegennahme der Hinweise übernimmt für uns die Servicegesellschaft der Rechtsanwaltskanzlei LUTZ | ABEL (sog. "interne Meldestelle").

Welche Verstöße können gemeldet werden?
Über dieses Hinweisgebersystem können alle Verstöße nach § 2 des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes gemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise:
  • Straftaten 
  • Verstöße gegen bußgeldbewehrte Vorschriften, die dem Gesundheitsschutz oder dem Schutz der Beschäftigten dienen
  • Verstöße gegen das Lebensmittelrecht oder Umweltverstöße
  • Datenschutz- und Datensicherheitsverstöße

Was passiert mit meinem Hinweis?
Ihr Hinweis wird von der internen Meldestelle untersucht. Die Untersuchung wird so durchgeführt, dass Ihre Identität gegenüber HANS IM GLÜCK und Dritten im Regelfall vertraulich bleibt. Hinsichtlich der Ausnahmen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise.

Kontaktieren Sie uns
Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, wenden Sie sich bitte an die interne Meldestelle. Ihr Wahlrecht, sich an eine externe Meldestelle zu wenden, bleibt unberührt. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.